Art. 14 PPA 'Les Rives'
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_434/2015 · 08.04.2016AbgewiesenTemporäre Installationen wie Zelte und Buden für maximal drei Monate unterliegen nicht den zonenkonformen Bauvorschriften gemäss Art. 68a Abs. 2 lit. c RLATC und sind daher auch in einer als unüberbaubar erklärten Grün- und Spielzone zulässig.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.