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Art. 14 und 17 DPG/BE

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_233/2017 · 19.09.2018AbgewiesenNachträgliche Baubewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone sind zu verweigern, wenn überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere Denkmalschutz) entgegenstehen oder die Voraussetzungen von Art. 34 Abs. 3 und 4 RPV nicht erfüllt sind. Eine Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, wenn der Bauherr nicht gutgläubig…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.