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Art. 140 Abs. 1 PBG/LU

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_89/2019 · 19.05.2020AbgewiesenDie Vorinstanz hat willkürfrei festgestellt, dass die Klostermauer und das Ökonomiegebäude nicht unter Denkmalschutz stehen, und die Eingliederung des geplanten Neubaus in das geschützte Ortsbild sowie die Ausnahmebewilligung für den Abbruch des Ökonomiegebäudes bejaht.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.