Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 15 Abs. 4 LAT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_415/2022 · 11.06.2024AbgewiesenDie Einzonung von Flächen in Bauzonen muss die Kriterien von Art. 15 Abs. 4 LAT erfüllen; insbesondere sind Gefahrenzonen und Schutz von SDA sowie Landschaftsbild zu beachten. Eine bloße Bedarfsfeststellung rechtfertigt keine Einzonung.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_134/2015 · 10.02.2016AbgewiesenDie Rückzonung einer überdimensionierten Bauzone in eine Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn die betroffene Parzelle keine Hindernisse für eine landwirtschaftliche Nutzung aufweist und die Kriterien für die Festlegung von Bauzonen (Art. 15 Abs. 4 LAT) berücksichtigt werden.UmzonungOrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.