Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 15 BV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1A.136/2003 · 04.11.2004AbgewiesenBei der Bewilligung einer Mobilfunk-Basisstation in einer Bauzone ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; massgebend sind Zonenkonformität, kantonales Baurecht und Einhaltung der NISV-Grenzwerte. Konzessionsrechtliche Fragen sind primär durch das BAKOM zu beurteilen.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.