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Art. 15 OPN

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 25%
BGer 1C_98/2018 · 07.03.2019AbgewiesenDie Planungsbehörde darf eine Zone zum Schutz der Natur auch dann festlegen, wenn der aktuelle Zustand des Gebiets degradiert ist, sofern das Potenzial für die Wiederherstellung natürlicher Werte besteht. Die Interessenabwägung muss dabei alle relevanten öffentlichen und privaten Interessen berücksichtigen.AuszonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.