Art. 157 BauG/NW
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_631/2024 · 18.03.2026AbgewiesenDie Vorinstanz hat nicht willkürlich gehandelt, indem sie eine Ausnahmebewilligung für den Strassenabstand als möglich erachtete und die Nutzungsübertragung von 1980 nur auf die Ausnützungsziffer, nicht aber auf die Überbauungsziffer anwendete.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_119/2020 · 09.06.2021AbgewiesenDie Bewilligung eines Unterabstands für einen Grenzzaun in der Bauzone setzt voraus, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach kantonalem Recht erfüllt sind, insbesondere dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu einer offensichtlich unzweckmässigen Lösung führen würde und keine überwiegenden öffentlichen…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_425/2016 · 09.05.2017AbgewiesenDie Unterschreitung des gesetzlichen Strassenabstandes kann als Ausnahmebewilligung bewilligt werden, wenn besondere Umstände vorliegen und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.