Art. 16 Abs. 1 und 3 EleG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_398/2010 · 05.04.2011GutgeheissenBei der Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und energiewirtschaftlichen Belangen kann eine Teilverkabelung von Hochspannungsleitungen auch in Gebieten mittlerer Schutzwürdigkeit überwiegen, wenn technische Fortschritte die Kosten- und Betriebsnachteile der Verkabelung deutlich reduzieren und zusätzliche ökologische Vorteile…Korpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.