Art. 16 Abs. 2 KRVO/GR
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_362/2021 · 23.02.2023AbgewiesenDie Einleitung einer Quartierplanrevision und die Ausdehnung des Beizugsgebiets sind zulässig, wenn sich die Planungsgrundlagen erheblich geändert haben und die betroffenen Grundstücke einen Vorteil aus der Planung ziehen können.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanRichtplanungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.