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Art. 16 Abs. 2 KRVO/GR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_362/2021 · 23.02.2023AbgewiesenDie Einleitung einer Quartierplanrevision und die Ausdehnung des Beizugsgebiets sind zulässig, wenn sich die Planungsgrundlagen erheblich geändert haben und die betroffenen Grundstücke einen Vorteil aus der Planung ziehen können.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.