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Art. 16 Abs. 2 WaG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer BGE 151 II 304 · 01.01.2025AbgewiesenDie Erschliessung eines der letzten nicht erschlossenen Tobel mit einem Fuss- und Wanderweg stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in einen schutzwürdigen Lebensraum dar. Das Interesse am Erhalt des wertvollen Rückzugsgebiets für Brutvögel und Wildtiere überwiegt das Interesse an der Naherholung.BaubewilligungBGer 1C_217/2023 · 21.11.2024AbgewiesenDie Beeinträchtigung eines schutzwürdigen Lebensraums durch ein Fuss- und Wanderwegprojekt ist nur zulässig, wenn der Eingriff standortgebunden ist und einem überwiegenden Bedürfnis entspricht. Im vorliegenden Fall überwiegen die natur- und waldschutzrechtlichen Interessen gegenüber dem verkehrsplanerischen Interesse an der Wegverbindung.BaubewilligungBGer 1C_186/2021 · 28.02.2022AbgewiesenEin auf fünf Jahre befristetes Wisent-Forschungsprojekt ausserhalb der Bauzone in einem BLN-Gebiet kann als standortgebundenes Vorhaben mit raumplanungsrechtlicher Ausnahmebewilligung (Art. 24 RPG) und waldrechtlicher Ausnahmebewilligung (Art. 16 Abs. 2 WaG) bewilligt werden, wenn ein gewichtiges öffentliches Interesse (Arterhaltung,…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.