Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 16 Abs. 4 BZO Erlenbach

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_572/2016 · 11.07.2017GutgeheissenDie Auslegung einer kommunalen Bauvorschrift (Art. 16 Abs. 4 BZO Erlenbach) durch die Gemeinde ist zu respektieren, wenn sie vertretbar und nicht rechtsverletzend ist, da sie in den Schutzbereich der Gemeindeautonomie (Art. 50 Abs. 1 BV) fällt.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.