Art. 16 EleG
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BGer 1C_417/2017 · 28.03.2019AbgewiesenDie Erneuerung einer befristeten Durchleitungsdienstbarkeit für eine Hochspannungsleitung ohne bauliche Änderungen oder zusätzliche Immissionen bedarf keines Plangenehmigungsverfahrens nach Art. 16 EleG. Die Nutzung eines integrierten Lichtwellenleiters für die Datendurchleitung Dritter ist im Enteignungsverfahren mitzuberücksichtigen,…EnteignungBGer 1C_419/2017 · 28.03.2019AbgewiesenDie Nutzung eines bereits bewilligten Lichtwellenleiters in einer Hochspannungsfreileitung für die Datenübertragung Dritter ohne bauliche Änderungen und ohne zusätzliche Immissionen erfordert kein Plangenehmigungsverfahren nach Art. 16 EleG, sondern kann im selbstständigen Enteignungsverfahren geregelt werden.EnteignungBaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.