Art. 16 LE
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_509/2020 · 21.10.2020AbgewiesenEine ohne Bewilligung erstellte Veranda, die sich in Material, Abmessungen und Nutzung grundlegend vom bewilligten Projekt unterscheidet, gilt als neues Hauptbauwerk und unterliegt der Wiederherstellungspflicht. Die Abweichungen sind nicht minimal und rechtfertigen keine Ausnahme von der Demolitionsanordnung.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_68/2020 · 08.07.2020AbgewiesenEine Baubewilligung für einen Anbau in einer Kernzone alter Formation (NV) ist zu verweigern, wenn der Anbau die vorgeschriebenen Mindestabstände zu bestehenden Gebäuden mit Öffnungen nicht einhält und keine Ausnahmebewilligung für die Einhaltung historischer Fluchtlinien gerechtfertigt ist.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_614/2017 · 28.05.2018AbgewiesenDie kantonale Instanz darf bei der Beurteilung einer Baubewilligung auf Pläne, Fotos und Akten stützen und auf einen Ortstermin verzichten, wenn die Beweismittel ausreichen und keine Willkür vorliegt. Die Anpassung eines Bauprojekts durch Bedingungen ist zulässig, sofern sie nicht die Wesensmerkmale des Projekts verändert und das…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.