Art. 16 LFo
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
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BGer 1C_8/2021 · 05.07.2021AbgewiesenBauwerke ausserhalb der Bauzone in Waldgebieten und in einem IFP-geschützten Landschaftsraum bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LPT und Art. 16 LFo, die bei überwiegenden öffentlichen Interessen (Schutz der Waldfläche und der Landschaft) zu verweigern ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_337/2020 · 10.02.2021AbgewiesenEin nachträglich nicht genehmigter Balkonausbau, der in die Waldzone hineinragt, kann nicht nach Art. 24c RPG (Situationsgarantie) legalisiert werden, wenn er in Verletzung einer bestehenden Baubewilligung erstellt wurde und keine technische Notwendigkeit für die Standortwahl besteht. Die Schutzinteressen der Waldzone und der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.