Art. 16 RPG
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_17/2015 · 16.12.2015Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 RPV ist unvollständig, wenn landschaftsschützerische Belange (Vorrang Landschaft, Vernetzungsfunktion) sowie Alternativstandorte und die längerfristige Existenzfähigkeit des Betriebs nicht vertieft geprüft werden.RichtplanungBaubewilligungBGer 1A.82/2006 · 05.09.2006AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten der gewählten Strassenführung (Variante 1) ist rechtmässig, da sie den haushälterischen Umgang mit dem Boden, den Gewässerschutz und das öffentliche Interesse an der Erschliessung des Familiengartenareals angemessen berücksichtigt und die privaten Interessen des Grundeigentümers überwiegt.BGer BGE 120 IB 48 · 22.04.1994GutgeheissenEin Vorentscheid über die grundsätzliche Bewilligungsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Siedlung in der Landwirtschaftszone ohne Ausschreibung verletzt Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG, da der Rechtsschutz Dritter nicht gewährleistet ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer BGE 116 IA 339 · 04.12.1990AbgewiesenEine über den Trend hinausgehende Bauzonenerweiterung bedarf besonderer Gründe und einer umfassenden Interessenabwägung, die der lokal, regional oder überregional erwünschten Entwicklung entspricht. Isolierte Kleinbauzonen sind grundsätzlich gesetzwidrig.EinzonungUmzonungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.