Art. 16 Ziff. 2 BZO
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BGer 1C_395/2021 · 24.08.2022AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung eines Farb- und Materialkonzepts kann verweigert werden, wenn es den gestalterischen Anforderungen der Zonenordnung (hier: besonders gute Gesamtwirkung gemäss Art. 16 Ziff. 2 BZO) nicht entspricht. Eine nicht bewilligte Absturzsicherung am Dachrand ist unzulässig, selbst wenn arbeitsschutzrechtliche Gründe…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.