Art. 17 Abs. 1 LATC
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BGer 1C_546/2015 · 23.06.2016GutgeheissenEin Abus de droit (Fraude à la loi) bei der Bewilligung einer Hauptwohnsitznutzung kann nur angenommen werden, wenn konkrete Indizien vorliegen, dass die beabsichtigte Nutzung als Hauptwohnsitz von vornherein unmöglich oder unwahrscheinlich ist. Bei Einzelwohnungen in Gemeinden mit nachgewiesener Nachfrage nach Hauptwohnsitzen ist eine…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.