Art. 17 Abs. 2 RPG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_275/2025 · 29.06.2026AbgewiesenEine Denkmalschutzmassnahme nach Art. 17 Abs. 2 RPG führt nur dann zu einer materiellen Enteignung, wenn die verbleibenden Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks nicht mehr bestimmungsgemäss und wirtschaftlich sinnvoll sind. Massgebend ist eine Gesamtbetrachtung der Parzelle, nicht eine separate Bewertung einzelner Gebäude.EnteignungBGer 1C_376/2020 · 13.09.2021AbgewiesenDie Überlagerung einer Bauzone durch eine kantonale Naturschutzzone nach Art. 17 Abs. 2 RPG führt nicht automatisch zur Derogation der Bauzonenregelungen oder zur Anwendung von Zonenrandabständen gemäss kantonalem Recht. Die Vorinstanz handelt nicht willkürlich, wenn sie die Schutzzone als überlagernd, aber nicht ersetzend interpretiert.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_509/2018 · 04.03.2019AbgewiesenDie Eintragung eines Objekts im Denkmalverzeichnis kann einen hinreichenden Schutz bieten, sodass eine zusätzliche Zuweisung zu einer Stadt- und Dorfbild-Schutzzone nicht sachlich gerechtfertigt ist. Eine Schutzzone eignet sich primär für parzellenübergreifende Gebiete, nicht für Einzelobjekte.OrtsplanungsrevisionUmzonungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.