Art. 17 Abs. 4 EBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_221/2019 · 17.04.2020AbgewiesenDie Aufhebung eines Bahnübergangs und die Ersatzerschliessung via Variante Ost sind im eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren zu prüfen, sofern sie überwiegend dem Bahnbetrieb dienen. Die Variante Ost ist gegenüber der Variante West vorzuziehen, da sie kostengünstiger, schonender für Dritte und naturschutzrechtlich zulässig ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.