Art. 17 al. 1 let. c LAT
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BGer 1C_196/2016 · 13.02.2017AbgewiesenDie 30-jährige Frist zur Anordnung der Beseitigung einer illegalen Anlage kann vor Ablauf erlöschen, wenn die zuständige Behörde die Illegalität über Jahre geduldet und damit den Anschein der Rechtmässigkeit erweckt hat, sofern der Betroffene gutgläubig handelt. Kleine Unterhaltsarbeiten an einer geduldeten Anlage sind zulässig, sofern…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.