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Art. 17 al. 1 LPJA

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 25%
BGer 1C_22/2016 · 04.04.2019AbgewiesenDie Baubewilligung für den Abbruch und Neubau eines Chalets in der Bauzone 3 ist rechtmässig, wenn die Anpassungen des Projekts keine wesentlichen Änderungen der Hauptmerkmale darstellen und das Vorhaben die ästhetischen und integrativen Anforderungen des kantonalen und kommunalen Rechts erfüllt.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.