Art. 17 BauR Goldach
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BGer 1C_204/2023 · 01.07.2024GutgeheissenDas Bundesgericht schützt die Gemeindeautonomie bei der Auslegung kommunaler Bauregeln und hebt einen kantonalen Entscheid auf, der den Beurteilungsspielraum der Gemeinde bei der Interpretation von Art. 17 Abs. 2 BauR Goldach (Grenzabstandsprivilegierung für Vorbauten) missachtet hat.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.