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Art. 17 BZO

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BGer 1C_463/2015 · 20.04.2016AbgewiesenDie Auslegung von Art. 17 BZO (Stadt Zürich), wonach für besondere Gebäude mit einer Überbauungsziffer von maximal 5 % die Überschreitung der gemäss Art. 13 BZO vorgeschriebenen Überbauungsziffer auch dann zulässig ist, wenn ein bestehendes Hauptgebäude diese bereits überschreitet, ist willkürfrei und mit übergeordnetem kantonalem Recht…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.