Art. 175a PBG/SG
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BGer 1C_614/2021 · 23.02.2023AbgewiesenBei unter altem Recht erlassenen Sondernutzungsplänen mit statischem Verweis auf die damals geltende Regelbauordnung sind neben den Besonderen Vorschriften des Plans auch die altrechtlichen Regelbauvorschriften anwendbar, selbst wenn neues kantonales Recht in Kraft getreten ist.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.