Art. 18 Abs. 1 bis NHG
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BGer 1C_284/2021 · 18.07.2022AbgewiesenEin Ausbau eines bestehenden Fusswegs zu einem kombinierten Rad- und Fussweg kann ohne Nutzungsplanverfahren im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens genehmigt werden, wenn die räumlichen Auswirkungen gering sind und keine Planungspflicht besteht.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.