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Art. 18 Abs. 1 ter NHG

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BGer BGE 151 II 304 · 01.01.2025AbgewiesenDie Erschliessung eines der letzten nicht erschlossenen Tobel mit einem Fuss- und Wanderweg stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in einen schutzwürdigen Lebensraum dar. Das Interesse am Erhalt des wertvollen Rückzugsgebiets für Brutvögel und Wildtiere überwiegt das Interesse an der Naherholung.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.