Art. 18 Abs. 1bis LPN
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BGer 1C_340/2024 · 28.11.2024NichteintretenDie Baubewilligung muss mit dem vorangehenden, integralen Wiederherstellungsverfahren für ein geschütztes Naturelement (Hecke/Waldstück) koordiniert werden, da die Wiederherstellung nach Art. 18 Abs. 1ter LPN unverzüglich und im ursprünglichen Zustand zu erfolgen hat.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_535/2022 · 09.10.2023AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für die Rekonstruktion und Erweiterung von Stegen am Lago di Lugano ist unzulässig, da überwiegende öffentliche Interessen der Raumplanung (Freihaltung der Ufer, Schutz der Gewässer) einer Ausnahmebewilligung nach Art. 24 und 24c LPT entgegenstehen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.