Art. 18 Abs. 1ter LPN
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
80%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_500/2023 · 03.12.2025Teilweise gutgeheissenEin kantonaler Planungs- und Bewilligungsentscheid für einen Windpark ist rechtmässig, wenn er auf einer ausreichenden raumplanerischen Grundlage basiert, die Umweltverträglichkeitsprüfung (EIE) alle relevanten Varianten und worst-case-Szenarien berücksichtigt und die Interessenabwägung korrekt durchgeführt wird. Die Wahl des konkreten…BaubewilligungGestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_552/2023 · 10.02.2025Teilweise gutgeheissenDas Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf und verweist die Sache zur Abklärung zurück, ob auf der betroffenen Parzelle ein schutzwürdiger Biotop vorhanden ist, und zur allfälligen Interessenabwägung gemäss Art. 18 Abs. 1ter LPN. Die Abwägung muss insbesondere die Schutzbedürftigkeit des Biotops und die Massnahmen zu dessen…BaubewilligungBGer 1C_340/2024 · 28.11.2024NichteintretenDie Baubewilligung muss mit dem vorangehenden, integralen Wiederherstellungsverfahren für ein geschütztes Naturelement (Hecke/Waldstück) koordiniert werden, da die Wiederherstellung nach Art. 18 Abs. 1ter LPN unverzüglich und im ursprünglichen Zustand zu erfolgen hat.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_182/2022 · 20.10.2023Teilweise gutgeheissenEin Kontrolle des PGA im Rahmen einer Baubewilligung ist nur bei sensibler Änderung der Umstände nach Art. 21 Abs. 2 LAT zulässig. Bei Biotopschutz in der Bauzone muss die Abwägung der Interessen im Baubewilligungsverfahren erfolgen, wobei die Massnahmen zur Kompensation präzise in der Bewilligung festzulegen sind.BaubewilligungBGer 1C_126/2020 · 15.02.2021GutgeheissenDie Baubewilligung für ein Wohngebäude auf einer Parzelle mit einem regional bedeutenden Biotop in der Bauzone verletzt Art. 18 Abs. 1ter LPN, da die Massnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder zum Ersatz des Biotops ungenügend sind. Ein Kompromiss zwischen Bauinteresse und Biotopschutz ist erforderlich.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.