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Art. 18 LE (Kanton TI)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_256/2016 · 29.05.2017Teilweise gutgeheissenEin Wohnnutzungswechsel und eine Überbauung ausserhalb der Bauzone sind nur zulässig, wenn sie den Voraussetzungen von Art. 37a RPG und Art. 43 OPT entsprechen, insbesondere wenn die neue Nutzung gewerblich bleibt und keine neuen relevanten Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.