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Art. 18 LPT

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_466/2021 · 16.01.2023AbgewiesenEine Variante des Nutzungsplans, die neue Bauzonen festlegt, ist während der Übergangsphase nach Art. 38a LPT unzulässig, wenn der Kanton die Anpassung seines Richtplans nicht fristgerecht vorgenommen hat und keine gleichwertige Auszonung erfolgt.UmzonungGestaltungsplanEinzonungAuszonungRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.