Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 18 RPG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 39%
BGer 1C_234/2014 · 06.10.2014Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung des Kantonsgerichts war mangels korrekter Sachverhaltsfeststellung (Fehleinschätzung der einzuzonenden Fläche) nicht nachvollziehbar. Eine isolierte Kleinbauzone nach Art. 18 RPG ist nur zulässig, wenn sie keine zusätzliche Streubauweise ermöglicht und auf einer sachlich vertretbaren Abwägung beruht.EinzonungOrtsplanungsrevisionBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_252/2012 · 12.03.2013AbgewiesenDie Umzonung einer kleinen, abseits des Siedlungsgebiets liegenden Fläche in eine Wohn- und Gewerbezone (WG2) ist raumplanungsrechtlich nicht geboten, wenn sie keine geschlossene Siedlungsstruktur aufweist und die Bauzonen bereits überdimensioniert sind. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der öffentlichen Ziele der Raumplanung…EinzonungUmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_491/2011 · 05.07.2012AbgewiesenDie Umzonung für einen Sport- und Erholungspark im Erachfeld widerspricht dem kantonalen Richtplan (Bauentwicklungsgebiet) und dem Sachplan Fruchtfolgeflächen, da die Interessenabwägung die landesplanerischen Ziele ungenügend berücksichtigte und keine ausreichende Kompensation für die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen aufzeigte.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionRichtplanungBaubewilligungBGer 1C_153/2007 · 06.12.2007AbgewiesenEine massvolle Erweiterung einer bestehenden Reitsportanlage in einer neu geschaffenen Erholungszone (Sondernutzungszone) ist zulässig, wenn sie auf einer sachlich vertretbaren Interessenabwägung beruht, keine zusätzliche Streubauweise fördert und den Zielen des RPG entspricht.UmzonungGestaltungsplanBaubewilligungBGer 1A.16/2006 · 26.07.2006AbgewiesenDie Schaffung einer isolierten Erholungszone für eine Reitsportanlage in erheblicher Distanz zum Siedlungsgebiet stellt eine unzulässige Kleinbauzone dar und verstösst gegen die Ziele des RPG, da sie die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet untergräbt und keine sachlich vertretbare Interessenabwägung zugrunde liegt.UmzonungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.