BGer 1C_153/2007
AbgewiesenEntscheid vom 06.12.2007
Eine massvolle Erweiterung einer bestehenden Reitsportanlage in einer neu geschaffenen Erholungszone (Sondernutzungszone) ist zulässig, wenn sie auf einer sachlich vertretbaren Interessenabwägung beruht, keine zusätzliche Streubauweise fördert und den Zielen des RPG entspricht.
BGer 1C_153/2007 vom 06.12.2007 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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