Art. 18a Abs. 3 RPG
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BGer BGE 152 II 276 · 01.01.2026AbgewiesenBei der Bewilligung von Solaranlagen auf Dächern von Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung innerhalb der Bauzone nach Art. 18a Abs. 3 RPG liegt eine Bundesaufgabe vor, die eine Anhörung der kantonalen Fachstelle zur Notwendigkeit eines Gutachtens nach Art. 7 NHG erfordert.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
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