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Art. 19 ff. VEMV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_261/2023 · 09.12.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Industriezone ist rechtmässig, wenn die kantonale Vorinstanz die Zonenkonformität, das Ortsbild und die elektromagnetische Verträglichkeit korrekt prüft und keine krassen Verfahrensfehler vorliegen. Eine Interessenabwägung ist bei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone nicht erforderlich.BaubewilligungBGer 1C_579/2017 · 18.07.2018AbgewiesenDie elektromagnetische Verträglichkeit von Mobilfunkanlagen wird grundsätzlich erst nach Inbetriebnahme geprüft, sofern kein konkretes Störungspotenzial mit schwerwiegenden Risiken besteht. Für den Schutz von Wildtieren (hier Mauersegler) vor nichtionisierender Strahlung gelten die Immissionsgrenzwerte der NISV nicht direkt, sofern…BaubewilligungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.