Art. 19 kRPG/VS
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BGer 1C_396/2024 · 15.08.2025AbgewiesenDie Erhebung einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist mit Art. 26 BV vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Vorinstanz prüfte die Verhältnismässigkeit umfassend, sodass die Beschwerde abzuweisen ist.PlanungszoneBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.