Art. 19 LEspr
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BGer 1C_303/2025 · 03.11.2025AbgewiesenBei formeller Enteignung ist die volle Entschädigung nach Art. 26 Abs. 2 BV und kantonalem Recht zu gewähren; die Schätzmethode (statistisch-komparativ) und die Auswahl der Vergleichstransaktionen unterliegen nur eingeschränkter bundesgerichtlicher Überprüfung auf Willkür.EnteignungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.