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Art. 19 LPT

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

20%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_60/2025 · 08.04.2026AbgewiesenDie Bewilligung einer Baubewilligung setzt voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend ist (Art. 19 und 22 LPT). Die Beurteilung der Suffizienz des Zugangs obliegt primär den kantonalen Behörden, wobei das Bundesgericht nur auf Willkür prüft.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_701/2024 · 29.08.2025Teilweise gutgeheissenDie kantonale Instanz verletzt das rechtliche Gehör, wenn sie sich nicht mit substantiierten Rügen zu Abwasserentsorgung, Energieausweis und Kanalisationsführung auseinandersetzt, und die tatsächlichen Feststellungen sind unvollständig, wenn unklar bleibt, ob eine Nutzungsänderung (z. B. Schaffung einer zweiten Wohnung) vorliegt.BaubewilligungBGer 1C_287/2022 · 26.10.2023AbgewiesenDie kantonale Instanz hat zu Recht die Variante des Nutzungsplans (Umwidmung eines Wegabschnitts in eine Dienststrasse und Anpassung der NAPR-Norm) genehmigt, da sie die planerischen Grundsätze einhält und keine willkürliche Abwägung der Interessen vorliegt.UmzonungGestaltungsplanBGer 1C_40/2019 · 08.04.2019AbgewiesenEine Baubewilligung setzt nach Art. 22 Abs. 2 lit. b LPT voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend und rechtlich gesichert ist. Fehlt eine planerische Sicherung des Zugangs, ist die Bewilligung zu verweigern.BaubewilligungBGer 1C_672/2017 · 30.01.2018AbgewiesenDie Revision des Nutzungsplans kann nicht dazu genutzt werden, die in einer separaten forstlichen Abgrenzungsprozedur festgelegte Waldgrenze in Frage zu stellen. Die Beschwerdeführer können sich nicht auf eine Verletzung der Eigentumsgarantie berufen, wenn sie die forstliche Abgrenzung nicht angefochten haben.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.