Art. 2.3 RPGA
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BGer 1C_451/2024 · 25.04.2025AbgewiesenEin nicht zonenkonformer Umbau innerhalb der Bauzone kann nach kantonalem Recht (Art. 80 LATC) bewilligt werden, wenn keine sensible Beeinträchtigung der Zone oder Verschlechterung der Nachbarschaftsverhältnisse eintritt. Die Bewertung der Nachteile für den Nachbarn unterliegt nur beschränkter bundesgerichtlicher Überprüfung auf Willkür.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.