Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 2 Abs. 1 LAT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_5/2017 · 22.06.2018AbgewiesenEin Sondernutzungsplan für eine neue Kiesgrube kann nicht auf eine veraltete kantonale Richtplanung gestützt werden; diese muss vor der Genehmigung des Sonderplans überprüft und angepasst werden (Art. 9 LAT).SondernutzungsplanRichtplanungBGer 1C_568/2014 · 13.01.2016GutgeheissenDie Annahme eines Quartierplans ist unzulässig, wenn die damit verbundene Zonenausscheidung aufgrund geänderter Umstände (insbesondere Art. 75b BV) einer Gesamtprüfung der Bauzonendimensionierung bedarf und diese nicht vorgenommen wurde. Die Planungsstabilität kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Planungsgrundlagen nicht mehr den…GestaltungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.