Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 2 Abs. 1 lit. c und d ZWG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_566/2019 · 05.08.2020AbgewiesenIn der Landwirtschaftszone sind bauliche Änderungen, die eine zusätzliche selbstständige Wohneinheit schaffen, nicht zonenkonform und damit unbewilligungsfähig. Vertrauensschutz scheidet aus, wenn die Betroffenen die zuständige Behörde nicht vollständig informiert haben und die Auskunft nicht von der zuständigen Stelle erteilt wurde.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.