Art. 2 Abs. 2 LASec
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BGer 1C_10/2022 · 28.01.2022NichteintretenEin Gemeinde-Rekurs gegen eine kantonale Entscheidung zur Anwendung des Zweitwohnungsgesetzes (LASec) ist unzulässig, wenn die Gemeinde ihre Legitimation nicht hinreichend begründet, insbesondere nicht auf ihre Autonomie oder eine spezifische Betroffenheit gestützt wird.Umnutzung / ZweckänderungBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.