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Art. 2 Abs. 2 LSV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_244/2020 · 17.06.2021AbgewiesenDie Umnutzung einer Schreinerei in eine Post-Zustellstelle ist lärmrechtlich als neue ortsfeste Anlage zu qualifizieren. Der von ihr ausgehende Lärm ist als Gewerbelärm nach Anhang 6 LSV zu beurteilen, sofern keine Lärmspitzen mit besonders hohem Pegel vorliegen.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_521/2015 · 09.08.2016AbgewiesenEine Kinderkrippe in einer Wohnzone mit Mindestwohnanteil ist aufgrund von Art. 6 Abs. 4bis BZO (Stadt Zürich) zonenkonform, auch ohne Nachweis eines quartierbezogenen Bedarfs. Kinderlärm in Wohnzonen ist grundsätzlich zu dulden, sofern er geringfügig bleibt und kontrollierbar ist.BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.