Art. 2 Abs. 2 und 3 ZWG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_230/2023 · 12.07.2024AbgewiesenDie Erstwohnungspflicht nach Art. 2 Abs. 2 und 3 ZWG setzt voraus, dass der Lebensmittelpunkt der nutzenden Person in der Gemeinde liegt, was sich nach objektiven, für Dritte erkennbaren Umständen bestimmt. Eine Sistierung der Erstwohnungspflicht nach Art. 14 ZWG erfordert einen schicksalhaften Härtefall, der konkret dargelegt werden…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.