Art. 2 Abs. 3 NISV
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BGer 1C_125/2024 · 12.05.2025AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden und keine konkreten Hinweise auf schwerwiegende Störungen (z. B. von Herzschrittmachern) vorliegen. Die NISV-Grenzwerte sind mit übergeordnetem Recht vereinbar.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.