Art. 2 Abs. 5 LRV
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BGer 1C_260/2016 · 06.06.2017AbgewiesenBei bestehenden Tierhaltungsanlagen innerhalb einer bewohnten Zone ist der lufthygienische Mindestabstand gemäss FAT-Bericht (Ziff. 512 Anh. 2 LRV) bis zum nächstgelegenen bewohnten Gebäude einzuhalten; eine Berücksichtigung von Nutzungsreserven ist nicht geboten. Bei Einhaltung des Mindestabstands sind keine weiteren vorsorglichen…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.