Art. 2 Abs. 6 LSV
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BGer 1C_507/2023 · 08.11.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Vordach über einer Seeterrasse ist mit lärmschutzrechtlichen Auflagen zu erteilen, da der Betrieb als neue ortsfeste Anlage im Sinne von Art. 25 Abs. 1 USG und Art. 7 Abs. 1 LSV zu qualifizieren ist und die Planungswerte überschritten werden.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.