Art. 2 Abs. 7 BGBM
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BGer BGE 145 II 32 · 01.01.2019AbgewiesenDer Kanton ist befugt, über den tiefen Untergrund zu verfügen und dessen Nutzung zu regeln. Ein Bewilligungsregime kann auch ohne Konzession zulässig sein, und eine Ausschreibung nach Art. 2 Abs. 7 BGBM ist nicht erforderlich. Die Integration der Baubewilligung in den Sondernutzungsplan ist nicht willkürlich, und die (teilweise…SondernutzungsplanBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.