Art. 2 LFo
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_222/2024 · 12.03.2025AbgewiesenDie Feststellung der Waldnatur einer Parzelle richtet sich nach den qualitativen und quantitativen Kriterien von Art. 2 LFo und kantonalen Vorschriften. Eine frühere negative Feststellung kann bei geänderter Sachlage (z. B. natürliche Entwicklung des Baumbestands) überholt sein.RichtplanungBGer 1C_96/2022 · 18.03.2024Teilweise gutgeheissenDie Qualität zur Beschwerde von Patrimoine Suisse Vaud ist aufgrund der LPNMS zu bejahen, und die Vorinstanz muss die materielle Prüfung der Schutzbedürftigkeit der 'villa Wiederkehr' nachholen. Zudem ist die Frage der Existenz eines schützenswerten Biotops auf der Parzelle zu klären und gegebenenfalls eine Interessenabwägung nach Art.…BaubewilligungBGer 1C_561/2018 · 13.02.2020AbgewiesenDie Feststellung der Waldnatur einer Parzelle nach Art. 10 LFo ist auch dann gültig, wenn der Waldbestand später ohne Bewilligung gerodet wurde, da der Waldcharakter durch die unrechtmässige Rodung nicht aufgehoben wird. Die quantitativen und qualitativen Kriterien der Walddefinition (Art. 2 LFo, Art. 4 LVLFO) sind im vorliegenden Fall…OrtsplanungsrevisionBGer 1C_453/2017 · 16.05.2018AbgewiesenEine Entscheidung zur Feststellung der Waldnatur nach Art. 10 LFo stellt keine raumplanerische Massnahme im Sinne von Art. 5 Abs. 2 LAT dar und begründet daher keine materielle Enteignung, wenn die Einschränkung der Baufähigkeit bereits aus der gesetzlichen Waldschutzregelung (Art. 5 LFo) folgt.EnteignungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.