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Art. 2 LPN

7 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

43%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_58/2024 · 05.03.2025GutgeheissenDie Erlassung einer Reservationszone zur Vermeidung der Verschärfung eines überdimensionierten Baugebiets nach Art. 27 RPG kann eine bundesrechtliche Aufgabe darstellen, wenn sie der künftigen Anpassung der Bauzone gemäss Art. 15 RPG dient. Umweltverbände haben in diesem Fall gemäss Art. 12 LPN Parteifähigkeit.PlanungszoneBGer 1C_480/2023 · 09.12.2024AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkantenne in der Nähe eines ISOS-geschützten Ortskerns kann verweigert werden, wenn der Eingriff in das geschützte Landschafts- und Ortsbild nicht durch ein übergeordnetes öffentliches Interesse (z. B. Netzabdeckung) gerechtfertigt ist. Die kantonale und kommunale Ästhetikklausel ist in diesem Fall nicht…BaubewilligungBGer 1C_283/2021 · 21.07.2022AbgewiesenDie Beschwerdeführerinnen haben keine Beschwerdelegitimation nach Art. 89 BGG, da die Erteilung einer Baubewilligung innerhalb der Bauzone keine Bundesaufgabe darstellt und die Beschwerdeführerinnen nicht in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_472/2019 · 15.12.2020AbgewiesenEin Plan de quartier (Gestaltungsplan) stellt keine Bundesaufgabe im Sinne von Art. 12 LPN dar, wenn er keine neue Einzonung bewirkt, sondern eine bestehende Bauzone verdichtet. Die Beschwerdelegitimation einer Naturschutzorganisation nach Art. 12 LPN scheitert daher.GestaltungsplanEinzonungBaubewilligungBGer 1C_650/2019 · 10.03.2020GutgeheissenDie Bewilligung von Mobilfunkanlagen auf geschützten Kulturdenkmälern innerhalb der Bauzone ist zulässig, wenn der Eingriff minimal ist, keine substanzielle Beeinträchtigung des Denkmals vorliegt und die Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an flächendeckender Netzabdeckung (Art. 1 Abs. 2 Bst. a LTC) erfolgt.BaubewilligungBGer 1C_280/2017 · 12.10.2017AbgewiesenDie kantonale Instanz darf eine Baubewilligung auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts erteilen, wenn die planerischen Massnahmen der Vorinstanz (z. B. Schutzmassnahmen) wegen Fristablaufs erloschen sind. Die Bewertung der harmonischen Einfügung eines Bauprojekts in die Landschaft obliegt primär der…BaubewilligungBGer 1C_636/2015 · 26.05.2016GutgeheissenEine partielle Revision eines Zonenplans kann materiell als Schaffung einer neuen Bauzone gewertet werden, wenn die ursprüngliche Planung aufgrund Zeitablaufs und fehlender Umsetzung ihre Stabilität verloren hat und die Zone isoliert sowie ohne Bedarf nach Art. 15 LAT besteht. In diesem Fall liegt eine Bundesaufgabe vor, die die…UmzonungOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.