Art. 2 NSV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_787/2021 · 25.04.2023GutgeheissenDie Anpassung des Autobahnanschlusses Pfäffikon und die geplante Hochbrücke zum Seedamm-Center bilden eine bauliche und funktionale Einheit, die als Nationalstrassenbestandteil im bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren zu bewilligen ist. Eine Bewilligung im kantonalen Baubewilligungsverfahren ist bundesrechtswidrig.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.